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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, per SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach Bestehen der praktischen Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den folgenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, die den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Ziel ist das Erreichen des Führerausweises für die Kategorie B (Auto), gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

Der Abschluss des Ausbildungsvertrages garantiert nicht den Erhalt des Führerausweises, insbesondere wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh zur praktischen Prüfung antritt.

Eine Fahrstunde, auch Fahrlektion genannt, dauert 45 Minuten und umfasst: Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, praktisches Fahren, Abschlussbesprechung und Terminvereinbarung für die nächste Lektion.

Verspätungen seitens des Fahrschülers gehen zu dessen Lasten. Verspätungen seitens des Fahrlehrers werden nachgeholt. Beide Parteien verpflichten sich, bis zu 15 Minuten nach dem vereinbarten Termin zu warten.

Versäumte Fahrlektionen werden vollständig in Rechnung gestellt.

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 48 Stunden bzw. zwei Arbeitstage im Voraus abgesagt werden (Sonn- und Feiertage ausgenommen), ansonsten werden sie verrechnet. Eine Absage per SMS oder E-Mail ist erst gültig, wenn diese von uns bestätigt wurde. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Absagen von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers, unabhängig vom Grund. Bei Krankheit muss das Arztzeugnis innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden (telefonisch ausgestellte Arztzeugnisse werden nicht akzeptiert).

Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzubringen und vor Beginn der Lektion vorzuzeigen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Stunde mit Kostenfolge abgesagt. Fest schliessende Schuhe sowie Brille oder Kontaktlinsen (sofern im Lernfahrausweis vermerkt) sind ebenfalls Pflicht.

Fahrlektionen und Abonnements sind jeweils zu Beginn der Lektion zu bezahlen.

Abonnements sind vergünstigte Angebote und werden nur bei Vorauszahlung gewährt. Fahrstunden, die nicht im Voraus bezahlt wurden, gelten als Einzellektionen. Nicht genutzte Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden zurückerstattet, wobei auf das nächst kleinere Abonnement zurückgerechnet wird. Ein eventuell entstehender Übertrag wird ausbezahlt. Die Gültigkeit eines Abonnements endet nach zwei Jahren.

Die aktuellen Preise können jederzeit auf unserer Website eingesehen werden. Wir behalten uns das Recht vor, diese jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern.

Die Administrationspauschale und Fahrschulversicherung sind ab der ersten Fahrstunde obligatorisch und bei Beginn der Ausbildung zu bezahlen.

Sollten gegen Ende der Ausbildung mehrere Fahrstunden noch nicht bezahlt sein, sind diese spätestens am Tag der Prüfung zu begleichen. Andernfalls wird die Prüfungsbegleitung verweigert, und die daraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers.

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